Die Riester-Rente existiert seit der letzten Rentenreform 2000/2001, in deren Zuge das Rentenniveau des statistischen „Eckrentners“ von 70% auf 67% abgesenkt wurde. Es handelt sich bei Riester-Rente um eine private Rentenvorsorge mit staatlicher Förderung, die nachgelagert besteuert wird, das heißt, erst in der Auszahlphase der Rente fallen Steuern an. Vorher können die Kosten für die Beiträge im Rahmen des Sonderausgabenabzuges bei der Steuererklärung geltend gemacht werden, maximal aber 2.100 Euro. Zusätzlich fördert der Staat den Vertrag mit Zulagen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.Zulagenberechtigt ist jede Person, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht oder sozialversicherungspflichtige Bezüge erhält, so also auch ALG II-Empfänger. Förderungsfähig sind neben den bekannten Riester-Versicherungen zudem Banksparpläne, fondsgebundene Versicherungen und Direktversicherungen, sowie Pensionsfonds.
Um die volle Förderung zu erhalten, müssen 4% des Jahresbruttolohns in den Riester-Vertrag fließen. Von diesem Betrag sind allerdings die Zulagen abzuziehen, so dass sich der Eigenanteil folgendermaßen berechnet: 4% des Bruttojahreslohns – Zulagen = Eigenanteil Die jährliche Förderung beträgt 154 Euro für Erwachsene und 185 Euro für jedes Kind, das im Kalenderjahr Kindergeld erhalten hat und vor dem 01.01.2008 geboren wurde. Für Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren wurden, gibt es 300 Euro Zulage. Zusätzlich bekommen Riester-Einsteiger, die noch keine 25 Jahre alt sind, einen einmaligen Bonus von 200 Euro.
Einer der größten Kritikpunkte an der Riester-Rente ist die Anrechenbarkeit auf Sozialleistungen. Geringverdiener, die im Alter nicht über die Sozialbezüge hinauskommen, haben kein Extra-Einkommen von ihrer Riester-Rente und gerade bei älteren Personen, die vermutlich nicht mehr als die Grundsicherungssätze bekommen, können auf eine Riester-Rente ebenso gut verzichten. Außerdem lassen sich maximal 30% des Kapitals auf einmal auszahlen, der Rest wird als lebenslange Rente gezahlt. Laut Verbraucherschutzverbänden schränke das die Eigenverantwortung der Bürger ein.
Im Anbetracht der Tatsache, dass eine private Rentenvorsorge immer wichtiger wird, ist und bleibt die Riester-Rente aber trotzdem für einen großen Personenkreis eine gute Altersvorsorge.