Der Versicherungsfall wird grundsätzlich vom Versicherer abgewickelt. Im Falle einer vorsätzlichen Herbeiführung des Schadens vom Versicherten ist die Versicherungsgesellschaft der Haftpflichtversicherung von der Leistungspflicht befreit. Nehmer und Geber der Versicherung haben nach dem Eintritt des Versicherungsfalls eine einmonatige Kündigungsfrist. Die gesetzlichen Haftpflichtansprüche mit privatrechtlichem Inhalt werden grundsätzlich versichert. Die Eingrenzungen werden im Ausschlusskatalog geregelt, sie können jedoch einzelvertraglich abgeändert werden. Da die Versicherungsgesellschaften verschiedene Angebote über Leistungen und Beitragshöhe anbieten, lohnt sich ein Versicherungsvergleich.