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Haftpflichtversicherung
In einer Haftpflichtversicherung sichert die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsnehmer über eventuell anfallende Schadensersatzansprüche eines Dritten ab, die der Versicherte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtansprüche zu leisten hätte. Eine Rechtsschutzfunktion ist automatisch in die Haftpflichtversicherung integriert. Diese ermöglicht nach § 149 VVG eine Überprüfung der gestellten Schadensersatzansprüche, um unberechtigte Ansprüche abwehren zu können. Die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten werden von der Haftpflichtversicherung getragen, wenn der Versicherungsgeber laut § 150 VVG zu einem Rechtsstreit auffordert.

Der Versicherungsfall wird grundsätzlich vom Versicherer abgewickelt. Im Falle einer vorsätzlichen Herbeiführung des Schadens vom Versicherten ist die Versicherungsgesellschaft der Haftpflichtversicherung von der Leistungspflicht befreit. Nehmer und Geber der Versicherung haben nach dem Eintritt des Versicherungsfalls eine einmonatige Kündigungsfrist. Die gesetzlichen Haftpflichtansprüche mit privatrechtlichem Inhalt werden grundsätzlich versichert. Die Eingrenzungen werden im Ausschlusskatalog geregelt, sie können jedoch einzelvertraglich abgeändert werden. Da die Versicherungsgesellschaften verschiedene Angebote über Leistungen und Beitragshöhe anbieten, lohnt sich ein Versicherungsvergleich.

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