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Berufsunfähigkeitsversicherung
Jeder Arbeitnehmer kann durch einen Unfall seine Arbeitskraft und dadurch alle seine Einkünfte verlieren. Die deutsche Rentenversicherung definiert eine Berufsunfähigkeit für diejenigen Menschen, die ihren erlernten Beruf nicht mehr für sechs Stunden ausüben können. In diesem Zusammenhang wird Berufunfähigkeit von Erwerbsunfähigkeit abgegrenzt. Im Ernstfall ist die staatliche Fürsorge nicht ausreichend und sollte durch private Vorsorge im Sinne einer Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt werden. Vom Ausfall der eigenen Arbeitskraft sind im besonderen Maße Personen betroffen, die über keine finanziellen Rücklagen oder andere Einkünfte verfügen. Hier lassen sich Studenten anführen, welche erst nach fünfjähriger Erwerbstätigkeit vollständig von der Rentenversicherung geschützt sind. Gleiches gilt für Beamte, die für die Anfangszeit in ihrem Beruf Vorsorge betreiben sollten. Ein Anspruch an den Dienstherren besteht ebenfalls erst nach fünf Jahren. Fallen Hausfrauen und Hausmänner für unbestimmte Zeit aus, muss für Ersatz gesorgt werden, der zusätzliche Kosten aufwirft. Deshalb ist auch für diesen Personenkreis eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Selbständige müssen private Vorsorge betreiben. Kann ein Versicherter seinen Beruf für mindestens sechs Monate zu fünfzig Prozent nicht mehr ausüben, greift die Berufsunfähigkeitsrente erstmalig. Es besteht auch die Möglichkeit, bereits bei geringer Invalidität einen Teil der Rente auszahlen zu lassen. Die gesamten Ausgleichszahlungen werden erst bei einer 75-prozentigen, ärztlich attestierten, Berufsunfähigkeit wirksam.


Wenn die Gesundheit die Ausübung einer Berufstätigkeit nicht länger zulässt, ist ohne eine adäquate private Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) der finanzielle Ruin jedoch bereits vorprogrammiert. Deshalb ist eine solide Berufsunfähigkeitsversicherung für all diejenigen unerlässlich, die bei einem gravierenden Krankheitsfall nicht von ihrem Erspartem leben könnten.

Die monatliche Höhe der Berufsunfähigkeitsrente kann der Versicherte beim Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung in Abhängigkeit von seinen persönlichen Lebensverhältnissen und individuellen Vorstellungen selbst bestimmen. Für den Fall einer später tatsächlich eintretenden Berufsunfähigkeit braucht er dann nicht plötzlich auf seinen langjährig gewohnten Lebensstandard zu verzichten. Gerade für junge Leute ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung noch mit besonders kostengünstigen Konditionen verbunden und sollte deshalb als unverzichtbar erachtet werden.

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